Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) entspricht einem sonderpädagogischen bzw. heilpädagogischen Kindergarten.
Aufnahme
finden sehbehinderte und blinde Kinder im Alter zwischen 3 und 7 Jahren, auch Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf.
Lernbereiche
Die Lernbereiche
- Umwelt- und Sachbegegnung
- soziale Werteerziehung
- Selbstständigkeitserziehung im lebenspraktischen Bereich
- Förderung im sprachlichen, mathematischen, rhythmisch-musikalischen und bildnerischen Bereich
entsprechen denen anderer Kindergärten, jedoch werden sie sehbehinderten- bzw. blindengemäß erschlossen. Im Spiel werden besondere Förderinhalte wie Seherziehung sowie Tast- und Mobilitätserziehung vermittelt.
Tagesablauf
Die schulvorbereitende Einrichtung ist Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Anschließend werden die Kinder von den Internats- oder Tagesstättengruppen abgeholt oder mit dem Fahrdienst nach Hause gebracht.
Erziehungspartnerschaft
Großer Wert wird auf die Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt. Hierzu dienen regelmäßige gemeinsame Gespräche, Telefonkontakte und kleine Feste. In Absprache mit pädagogischem, psychologischem und medizinischem Fachpersonal wird die bestmögliche Förderung jedes Kindes und die richtige Entscheidung über den künftigen Schulbesuch angestrebt.
Aufgrund der Kleingruppe ist es uns möglich gezielte Einzelförderung anzubieten und auf die Interessen der Kinder einzugehen.
Wir legen Wert auf ein gesundes Frühstück, welches täglich frisch zubereitet wird. – Hier werden die Kinder mit täglich wechselnden Aufgaben einbezogen.
Ethische Werte werden im Alltag gelebt und diverse Feste gemeinsam mit den Kindern gefeiert.
Sonderpädagogische Dienste wie Ergotherapie oder Logopädie werden im Haus angeboten.
Unsere Vorschulkinder werden gezielt in Einzelförderung auf die Schule vorbereitet.
Einmal wöchentlich gehen die Kinder ins Schwimmbad. Ansonsten stehen täglich Spaziergänge und Spielplatzbesuche auf der Tagesordnung.
Kosten
Die Kosten für den Besuch der schulvorbereitenden Einrichtung sowie die Schulwegbeförderung werden auf Antrag für Kinder mit nachgewiesenem Förderbedarf Sehen übernommen.
Betreut werden die Kinder von einer staatlich anerkannten Erzieherin (Leitung) einer Erzieherin im Anerkennungsjahr und einer päd. Hilfskraft, in der Regel Bundesfreiwilligendienst.